Banken: Sparkasse Göttingen muss Konten der linksextremen Roten Hilfe behalten
Banken:
Sparkasse Göttingen muss Konten der linksextremen Roten Hilfe behalten
Frankfurt. Die Sparkasse Göttingen muss das Konto der Roten Hilfe weiterhin führen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Göttingen vom Donnerstag hervor. Zuvor hatten bereits das Landgericht Göttingen selbst sowie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig entsprechend entschieden, allerdings jeweils in einstweiligen Verfügungsverfahren.
Beim Urteil im Hauptsacheverfahren (Az. 4 O 70/26) hat sich das Landgericht Göttingen auf die gleichen Erwägungen gestützt, die bereits bei der Entscheidung des OLG im Eilverfahren zugrunde gelegen hätten. Das teilte das Landgericht auf Anfrage mit. Das OLG wiederum hatte Mitte September entschieden, dass es der Sparkasse nicht gelungen sei, einen sachgerechten Grund für eine ordentliche Kündigung des Kontos glaubhaft zu machen (Az. 4 U 693/26).
Der Fall hatte ab Ende 2025 für Aufsehen gesorgt, weil er die Frage aufwarf, inwiefern die Sparkasse auf eine US-Sanktionsliste reagiert hatte. Der vom Verfassungsschutz als linksextrem eingestuften Rechtshilfeverein mit Sitz in Göttingen wehrte sich juristisch gegen die Kontokündigung.
Die Rote Hilfe wird seit mehreren Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Sie unterstützt unter anderem mutmaÃlich linksextreme Personen, die vor Gericht stehen.
