Vermögen: So sichern sich Paare ohne Trauschein gegenseitig ab
Vermögen:
So sichern sich Paare ohne Trauschein gegenseitig ab
Frankfurt. Wenn unverheiratete Paare zusammenwohnen, Kinder haben und sich vielleicht auch ein Auto und ein Konto teilen, fühlen sie sich meist sehr verbunden. Rechtlich werden sie aber in den meisten Bereichen wie Fremde behandelt.
Kommt einer der beiden ins Krankenhaus, hat der andere kein Auskunftsrecht. Zahlt einer die gemeinsame Immobilie, wird für den anderen Schenkungsteuer fällig. Bei einer Trennung gibt es keine Ausgleichszahlung, und wenn einer stirbt, wird der andere nicht automatisch Erbe.
Das betrifft laut Statistischem Bundesamt mehr als drei Millionen Paare in Deutschland. Etwa ein Drittel von ihnen hat Kinder. Doch sie müssen nicht in dieser rechtlich unsicheren Lage bleiben: Eine Anwältin und eine Steuerberaterin erklären, wie sich Unverheiratete in sieben Schritten gegenseitig absichern können â von der Vorsorgevollmacht, über den Partnerschaftsvertrag bis hin zum Testament.
